Umfang der Sachverständigengutachten
Sachverständigengutachten in fokussierter Form
Das Sachverständigengutachten in fokussierter Form ist sinnvoll, wenn Sie es im Rahmen einer familieninternen Vermögensregelung oder für den Kauf oder Verkauf benötigen, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben. Das Sachverständigengutachten in fokussierter Form ist nicht geeignet zur Vorlage bei Ämtern und Behörden, Banken oder sonstigen öffentlichen Stellen.
Das Sachverständigengutachten in fokussierter Form kann erstellt werden für „Standardimmobilien“ wie Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke oder kleinere Mehrfamilienhausgrundstücke ohne besonderen Schwierigkeitsgrad (z.B. keine Bewertung von Rechten und Lasten).
Es erfolgt eine Objektbesichtigung mit textlicher und bildlicher Grundstücksaufnahme (ca. 3 bis 4 Std. je nach Objektgröße und -umfang). Im Büro erfolgen dann die erforderlichen Recherchen zum Objekt und zur Marktsituation (ca. 3 bis 4 Std.) und die textliche Ausarbeitung einschließlich Bewertung (ca. 14 bis 17 Std.). Der Stundenaufwand für das Sachverständigengutachten in fokussierter Form liegt zwischen 20 und 23 Arbeitsstunden; das Gutachten umfasst ca. 20 bis 25 Seiten je nach Objektart und Objektumfang.
Das Honorar beträgt 125,- €/Stunde. Nebenkosten (Anfahrt, Porto, Schreib- und Kopierarbeiten, Fotoarbeiten, Archivierung) von ca. 300 € bis 350 € sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer sind ergänzend zu berücksichtigen.
Zusätzlich können Gebühren von Ämtern und Behörden anfallen; diese werden zum Nach-weis abgerechnet.
Ausführliches Sachverständigengutachten in langtextlicher Form
Das ausführliche Sachverständigengutachten (in langtextlicher Form) ist geeignet zur Vorlage bei Ämtern und Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen und Entscheidungsträgern (so z.B. Finanzbehörden, Gerichte, Stadt- und Kommunalverwaltungen sowie Banken/ Kreditinstituten mit überregionalem Tätigkeitsfeld).
Es erfolgt eine Objektbesichtigung und Objektaufnahme in Text und Bild, danach die Objekt- und Marktrecherchen wie bereits vorstehend erläutert; sodann die detaillierte textliche Ausarbeitung des Gutachtens einschließlich Bewertung und Plausibilisierung der ermittelten Werte - sofern Vergleichswerte i.S. des § 15 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmowertV) vorliegen.
Das ausführliche Gutachten in langtextlicher Form umfasst je nach Objektart und Objektgröße ca. 35 bis 50 Seiten.
Die Honorargebühren berechnen sich entsprechend Vereinbarung vor Auftragserteilung, mit einem Stundensatz von 125 €. Ergänzend zu berücksichtigen sind die Nebenkosten (Anfahrt, Porto, Schreib- und Kopierarbeiten, Fotoarbeiten, Archivierung) von ca. 300 € bis 350 € und die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Zusätzlich können ebenfalls Gebühren von Ämtern und Behörden anfallen; diese werden zum Nachweis abgerechnet.